Teckelzucht - zum Fundsteinhof
 


 
 

Wenn Der Hund auf Reisen geht


In Europa Unterwegs: Sonderegeln auf einem Blick

Die Regeln für Hundebesitzer und damit für Urlaub mit dem Vierbeiner sind selbst in den EU-Ländern uneinheitlich.
Im Zweifel lohnt es sich, langfristig vor Reiseantritt in der Botschaft oder beim Fremdenverkehrsamt des jeweiligen Landes nachzufragen. Infos über die gerade aktuellen Bestimmungen in allen wichtigen Urlaubsländern liefern mehrere Websites, z.B. www.amtstierarzte.de

HIER DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN EINIGER BELIEBTER URLAUBSLÄNDER IM ÜBLRBLICK:

Dänemark:
Einreiseverbot für Pitbull-Terrier und Tosa sowie Kreuzungen aus beiden.

Finnland:
maximal 30 Tage vor Einreise Behandlungen gegen Bandwurm Echinococcus.

Frankreich:
Einreise von Tieren, die jünger als drei Monate sind, ist verboten. Mitnahme von
Pitbulls, Boerboel und Tosa ist verboten. Leinen- und Maulkorbzwang in der Öffentlichkeit für Schutz- und Wachhunde wie z.B. Rottweiler.

Italien:
Leine und Maulkorb sind mitzuführen, Gurtpflicht für Hunde im Auto.

Kroatien:
Tollwutimpfung darf maximal sechs Monate vor Grenzübertritt erfolgt sein. Bis zu zwölf Monate werden dann toleriert, wenn das Tier nachweislich jährlich gegen Tollwut geimpft wurde.

Österreich:
Leinenpflicht in der Öffentlichkeit fi mit mindestens 50 cm Schulterhöhe.

Schweden:
Vorgeschriebener Tollwut-Antikörpertest darf frühestens 120 Tage nach der letzten Tollwutimpfung erfolgen (spätestens 365 Tage). Leinenpflicht für Hunde von März bis Ende August.

Spanien:
Leinen- und Maulkorbzwang in der Öffentlichkeit z.B. für Pitbulls und Rottweiler. Gurtpflicht für Hunde im Auto.


Entnommen aus DOGS today März 2009


Urlaub: Entwurmung sachgerecht planen

Werden Hunde und Katzen während der Urlaubszeit in einer Tierpension oder bei einem Tiersitter gemeinsam mit anderen Hunden und Katzen untergebracht, so sollten die Entwurmungen vor und nach dieser Zeit gezielt eingeplant werden. Der Vierbeiner sollte rund um die Urlaubsbetreuung 2 x entwurmt werden. Das erste Mal innerhalb von 4 Wochen vor dem Aufenthalt und das zweite Mal 2 bis 4 Wochen nach seiner Rückkehr. Mit diesen beiden Entwurmungen wird das Risiko eingedämmt, dass ansteckende Wurmstadien von zu Hause in die Unterkunft – und umgekehrt – verschleppt werden.


Entnommen aus: ESCCAP Deutschland 2008

http://www.esccap.de/tipps/detail/urlaub_entwurmung_sachgerecht_planen/


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